PSA gegen Absturz für sichere Höhenarbeit
Auffanggurte nach DIN EN 361 bilden das Herzstück jeder zuverlässigen Absturzsicherung – ergänzt durch Höhensicherungsgeräte nach DIN EN 360 und Verbindungsmittel nach DIN EN 354. Als autorisierter ABS-Safety-Fachhändler bieten wir Ihnen geprüfte Komplettlösungen, mit denen Ihr Betrieb die gesetzlichen Anforderungen an PSA gegen Absturz erfüllt und Beschäftigte bei Arbeiten in der Höhe wirksam schützt.
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Vollständige Details anzeigenKaufberatung
PSA gegen Absturz ist immer dann einzusetzen, wenn kollektive Schutzmaßnahmen technisch nicht realisierbar oder unverhältnismäßig sind. Grundlage bilden das Arbeitsschutzgesetz, die Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 2121 „Gefährdung von Personen durch Absturz" sowie die ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen". Gemäß dem Gebot der Unfallprävention nach DGUV Vorschrift 1 haben Systeme, die einen freien Fall verhindern, Vorrang vor solchen, die einen Sturz auffangen.
Das persönliche Absturzschutzsystem besteht laut DIN EN 363 „Persönliche Absturzschutzausrüstung – Persönliche Absturzschutzsysteme" aus drei Hauptbestandteilen: der Körperhaltevorrichtung, dem Befestigungssystem und einer zulässigen Verankerung. Der Auffanggurt nach DIN EN 361 übernimmt dabei die Funktion der Körperhaltevorrichtung. Verbindungselemente nach DIN EN 362 koppeln diesen Gurt mit weiteren Systemkomponenten wie Falldämpfern (DIN EN 355) oder Höhensicherungsgeräten (DIN EN 360). DIN EN 363 definiert, welche Bestandteile miteinander kombiniert werden dürfen, und verweist ausdrücklich darauf, dass Kombinationen nur im Rahmen der Herstellervorgaben zulässig sind. Die DGUV Regel 112-198 ergänzt dies durch Hinweise zu erforderlichen lichten Höhen: Diese errechnen sich aus der Summe aller sturzrelevanten Systemkomponenten zuzüglich eines Sicherheitsabstands zur nächstgelegenen Ebene.
Die DGUV Regel 112-198 schreibt vor, dass PSAgA regelmäßig durch eine befähigte Person zu prüfen ist; das Intervall beträgt mindestens einmal jährlich. Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Ausrüstung ist sofort dem Betrieb zu entziehen.
Ein Rettungskonzept ist nach DGUV Regel 112-199 „Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen" vom Unternehmer zwingend zu erstellen. Es berücksichtigt die konkreten Gegebenheiten vor Ort und bildet die Grundlage für die Unterweisung der Beschäftigten. Das Konzept legt fest, wie eine frei im Raum hängende oder im Steigschutz gestürzte Person in angemessener Zeit gerettet werden kann, denn ein hängender Verunfallter ist ohne rasches Eingreifen lebensbedrohlichen Kreislaufbelastungen ausgesetzt.
Häufige Fragen
Welche DIN-EN-Normen gelten für PSA gegen Absturz?
Für PSA gegen Absturz gelten insbesondere: DIN EN 353 (Mitlaufende Auffanggeräte), DIN EN 355 (Falldämpfer), DIN EN 360 (Höhensicherungsgeräte), DIN EN 361 (Auffanggurte), DIN EN 362 (Verbindungselemente), DIN EN 363 (Persönliche Absturzschutzsysteme) sowie DIN EN 795 (Anschlageinrichtungen). DIN EN 17235 regelt permanente Anschlageinrichtungen und Sicherheitsdachhaken.
Wie oft muss PSA gegen Absturz geprüft werden?
PSA gegen Absturz (PSAgA) muss gemäß DGUV Regel 112-198 und DGUV Regel 112-199 mindestens alle zwölf Monate durch einen Sachkundigen geprüft werden. Zusätzlich ist eine Prüfung vor der Erstbenutzung vorgeschrieben. Das Prüfintervall kann je nach Einsatzbedingungen und betrieblichen Verhältnissen kürzer ausfallen. Der Unternehmer trägt die Verantwortung für die Durchführung.
Reicht ein Auffanggurt allein als Absturzsicherung aus?
Nein, ein Auffanggurt allein reicht nicht aus. Er ist lediglich die Körperhaltevorrichtung innerhalb eines vollständigen Auffangsystems. Zusätzlich sind ein passendes Verbindungsmittel sowie eine Anschlageinrichtung erforderlich; je nach Situation kommen auch mitlaufende Auffanggeräte oder Höhensicherungsgeräte zum Einsatz. Falldämpfer gehören dabei stets an den Körper.
Was ist der Unterschied zwischen DIN EN 361, DIN EN 362 und DIN EN 363?
DIN EN 361 definiert technische Anforderungen an Auffanggurte als Einzelkomponente der PSAgA. DIN EN 362 regelt Verbindungselemente wie Karabinerhaken und Schraubglieder, einschließlich Öffnungs- und Verschlussmechanismen. DIN EN 363 beschreibt die Anwendungsbereiche vollständiger persönlicher Absturzschutzsysteme, also das Zusammenspiel der Komponenten als Gesamtsystem.
Warum ist wegen der Gefahr eines Hängetraumas ein Rettungskonzept vorgeschrieben?
Das Hängetrauma entsteht, weil regungsloses Hängen im Gurt die oberflächlichen Venen komprimiert, den Blutabfluss aus den Beinen stoppt und dadurch Organe wie Gehirn und Herz mit Sauerstoff unterversorgt werden – eine lebensbedrohliche Situation. Da sich dieser Zustand entwickelt und zeitnahe Rettung höchste Priorität hat, ist ein Rettungskonzept vorgeschrieben, das schnelles Handeln der Kollegen vor Ort regelt.
Nach welcher EU-Verordnung wird PSA gegen Absturz zugelassen?
PSA gegen Absturz wird nach der EU-Verordnung 2016/425 (ehemals PSA-Richtlinie 89/686/EWG) zugelassen. Diese Verordnung regelt das Inverkehrbringen persönlicher Schutzausrüstung auf dem europäischen Markt und legt grundlegende Sicherheitsanforderungen fest, einschließlich Anforderungen zur Verhütung von Stürzen aus der Höhe.
Kann ich einen Bergsport-Klettergurt als Absturzsicherung auf der Baustelle nutzen?
Nein, ein Bergsport-Klettergurt ist für den gewerblichen Einsatz als Absturzsicherung nicht zugelassen. Auf der Baustelle ist ein zertifizierter Auffanggurt als Teil der PSAgA vorgeschrieben. Bergsport-Ausrüstung erfüllt nicht die Anforderungen der DGUV Regel 112-198 und ist für diese Anwendung nicht geprüft.