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Absturzsicherung Dach – Anschlagpunkte und Schutzgeländer

Für sichere Dacharbeiten bieten wir Ihnen Anschlagpunkte und Schutzgeländer führender Hersteller – von zertifizierten Anschlageinrichtungen nach DIN EN 795:2012 bis hin zu mobilen Randschutzgeländern nach DIN EN 13374:2013. Damit schützen Sie Ihr Team normgerecht und erfüllen die gesetzlichen Anforderungen ohne aufwendige Eigenrecherche. Als autorisierter ABS-Safety-Fachhändler stellen wir sicher, dass Sie ausschließlich geprüfte Produkte für Ihren Betrieb erhalten.

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ABS-Lock VI Anschlagpunkt Trapezblech

Der ABS-Lock VI von ABS Safety GmbH ist ein Einzelanschlagpunkt aus Edelstahl zur Montage auf Trapezblech- und Sandwichdächern mittels Kippdübel. E...

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ABS-Lock Loop Anschlagschlaufe

Der ABS-Lock Loop von ABS Safety GmbH ist eine Edelstahl-Anschlagschlaufe für die Absturzsicherung auf Steildächern, eingeschraubt in tragende Holz...

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ABS DomeWeb Mobile Lichtkuppelsicherung

Das ABS DomeWeb von ABS Safety GmbH ist eine mobile Lichtkuppel-Durchsturzsicherung und zertifizierter Anschlagpunkt für Flachdacharbeiten. Das Sch...

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ABS-Lock V-B Anschlagpunkt Beton

Der ABS-Lock V-B ist ein Einzelanschlagpunkt zum Einschlagen in Betonuntergründe für die Absturzsicherung einer Person. Der vollständig aus Edelsta...

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ABS-Lock V-ST Anschlagpunkt Stahl

Der ABS-Lock V-ST von ABS Safety GmbH ist ein Edelstahl-Einzelanschlagpunkt für Absturzsicherung an Stahluntergründen (Gewinde M12). Die verformbar...

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ABS Mobile Guard Pro (Ortgang)

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Temporäres Schutzgeländer für die Ortgangkante an Steildächern. Unter 10 kg pro laufendem Meter, schnelle Montage für temporäre Einsätze bei Dachsa...

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ABS Mobile Guard Pro (Traufe)

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Temporäres Schutzgeländer für die Traufkante an Steildächern bis 60° Neigung. Die Dachrinne wird nicht belastet – Kraftableitung über spezielle Fas...

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Kaufberatung

Bei Dacharbeiten entscheidet die Dachform über das geeignete Schutzsystem. Auf dem Steildach kommt typischerweise ein Auffangsystem zum Einsatz, das im Falle eines Sturzes greift: Kernelement ist der Auffanggurt nach DIN EN 361, der die Sturzkräfte auf den Körper verteilt. Auf dem Flachdach stehen zwei Varianten zur Wahl: das Auffangsystem und das Rückhaltesystem. Das Rückhaltesystem verhindert, dass die Person die Absturzkante überhaupt erreicht, und ist dort vorzuziehen, wo ausreichend Bewegungsfreiheit auf der Fläche besteht. Entscheidend ist zudem die lichte Höhe: Steht unter 7 m freier Fallraum zur Verfügung, sind ausschließlich Systeme zu verwenden, die kantenparalleles Arbeiten im Rückhalt ermöglichen, da ein Auffangsystem den nötigen Bremsweg benötigt.

Anschlagpunkte bilden das Verbindungsglied zwischen Nutzer und Gebäude. Die DGUV Information 201-056 empfiehlt, Anschlageinrichtungen in einem Abstand von 2,5 m zur Absturzkante zu positionieren. In schneereichen Regionen kann dieser Abstand vergrößert werden; Eckbereiche lassen sich durch Einzelanschlagpunkte sichern. Dauerhafte Anschlageinrichtungen unterliegen der Norm DIN EN 17235. Für die Planung von Auffangsystemen sind Gefährdungen wie Pendelsturz, Kantenausbildung, Seilauslenkung sowie Auf- und Anprall zu berücksichtigen.

Das Rettungskonzept ist vor Arbeitsbeginn auf Tauglichkeit für die örtlichen Gegebenheiten zu prüfen; erst nach einer Anpassung darf mit den Arbeiten begonnen werden. Grundlage für die Qualifikation von Prüfpersonen ist der DGUV Grundsatz 312-906. Die gesamte Persönliche Absturzschutzausrüstung muss mindestens alle zwölf Monate durch eine sachkundige Person geprüft werden. Diese Prüfpflicht ist nicht disponibel und gilt unabhängig davon, ob die Ausrüstung beansprucht wurde oder nicht.

Häufige Fragen

Welche Absturzsicherung brauche ich für Arbeiten auf dem Steildach?

Für Steildacharbeiten schreibt die DGUV Information 201-054 ab 1 m potenzieller Falltiefe eine Absturzsicherung vor. Als Optionen gelten Kollektivschutz (Seitenschutz, Auffangeinrichtungen) sowie PSAgA. Für Dächer mit Neigungen bis 75° können Sicherheitsdachhaken als Anschlagpunkte dienen, an denen PSAgA eingehängt wird.

Quelle: ABS Handbuch – DGUV Information 201-054

Was ist der Unterschied zwischen einem Auffangsystem und einem Rückhaltesystem?

Das Rückhaltesystem nach DIN EN 363 schränkt den Bewegungsbereich so ein, dass ein Absturz vollständig ausgeschlossen ist. Das Auffangsystem nach DIN EN 363 verhindert den freien Fall nicht, sondern fängt den Stürzenden auf und schützt vor Bodenkontakt – Falldämpfer sind dabei Pflicht und begrenzen den Fangstoß auf maximal 6 kN gemäß EN 355. Ein Rückhaltesystem ist einem Auffangsystem stets vorzuziehen.

Quelle: ABS Handbuch – Rückhaltesystem

Wie sichere ich Arbeiten auf dem Flachdach gegen Absturz?

Auf dem Flachdach gilt laut DGUV Information 201-054 und 201-056 der Grundsatz: kollektiv-technischer Schutz (Seitenschutz, Geländer, Auffangeinrichtungen) hat Vorrang vor individuellem Schutz (PSAgA). Anschlageinrichtungen sind mit 2,5 m Abstand zur Absturzkante zu positionieren. Bei unter 7 m lichter Höhe sind nur Systeme zulässig, die kantenparalleles Arbeiten im Rückhalt ermöglichen.

Quelle: ABS Handbuch – DGUV Information 201-054

Welche Norm gilt für temporären Seitenschutz auf dem Dach?

Für temporären Seitenschutz auf dem Dach gilt die EN 13374. Diese Norm definiert drei Schutzklassen: Klasse A für statische Lasten, Klasse B für geringe dynamische Lasten und Klasse C für große dynamische Lasten. Die Mindesthöhe beträgt 1 m, das Bordbrett mindestens 150 mm.

Quelle: ABS Handbuch – Seitenschutz

Wie oft müssen Anschlageinrichtungen auf dem Dach geprüft werden?

Nach DIN EN 795 müssen Anschlageinrichtungen auf dem Dach mindestens alle 12 Monate durch eine sachkundige Person geprüft werden. Bei besonderen Umständen – z.B. häufiger Nutzung, Küstennähe oder aggressiver Atmosphäre – sind kürzere Intervalle erforderlich. Nach Ereignissen wie einem Absturzunfall oder Blitzeinschlag ist eine Prüfung außerhalb des regulären Zyklus vorgeschrieben.

Quelle: ABS Handbuch – Überprüfung von Anschlageinrichtungen

Warum sind Lichtkuppeln auf dem Dach eine Absturzgefahr?

Lichtkuppeln gelten laut ASR A2.1 als nicht durchtrittsicher: Beim Begehen können sie brechen und damit einen Absturz verursachen. Nach DGUV Information 201-056 zählt das Durchbrechen durch Dachflächen ausdrücklich zu den Absturzgefahren. Lichtkuppeln müssen daher umwehrt, abgedeckt oder mit einer Unterspannung gesichert werden.

Quelle: ABS Handbuch – DGUV Information 201-056

Ab welcher Höhe ist eine Absturzsicherung auf dem Dach Pflicht?

Laut DGUV Information 201-054 ist eine Maßnahme zum Schutz gegen Absturz bereits ab einer potenziellen Falltiefe von 1 Meter vorgeschrieben. Bei Arbeitsplätzen über Stoffen, in denen Einsinken möglich ist, gilt die Pflicht unabhängig von der Absturzhöhe. Als Schutzmaßnahmen kommen Kollektivschutz (Seitenschutz, Auffangeinrichtungen) sowie PSAgA in Betracht.

Quelle: ABS Handbuch – DGUV Information 201-054

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